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Wie haften Kirchenvorstände für Versäumnisse beim Arbeitsschutz?

die Gefahren jedem einsichtsfähigen Menschen klar hätten sein müssen (z. B. beim Aufbau der Weihnachtskrippe haut sich ein Mitarbeiter mit dem Hammer auf den Daumen = in aller Regel keine Haftung des Vorstands).Kommt es aber zu einem Regress, kann privates Vermögen als Haftungsmasse herangezogen werden. Ob hier eine private Haftpflichtversicherung hilft, ist zweifelhaft. Ein Regress kommt ohnehin nur ...

Stand: 15.10.2019

Dialog: 5472