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Müssen wir für Zeiten, in denen ein Schwimmbecken von Mitarbeitern genutzt wird, eine Aufsicht gewährleisten?

 Erreichbarkeit eines Ersthelfers muss vorhanden sein. Die Nutzer müssen demzufolge besonders eingewiesen werden.Oder alternativb) muss das Schwimmbecken mit einem Überwachungssystem ausgestattet sein, das die ganze Wasserfläche erfasst. Von einer besetzten Zentrale muss die Wasserfläche überwacht werden. Die Überwachungsperson muss im Notfall einen Ersthelfer zum Schwimmbecken leiten können.Die ...

Stand: 12.12.2018

Dialog: 13440