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Muss bei der Betreuung durch einen arbeitsmedizinischen Dienst ein ausgebildeter Arzt die Unternehmen persönlich besuchen/die Begehungen begleiten, oder kann das auch ein wie auch immer ausgebildeter Fachmensch (!!) sein, der dann einem Arzt berichtet?

für den Betriebsarzt/ die Betriebsärztin vorgesehen sind (mindestens nach ASiG, ggf. weitere),welche Funktionen er/sie dabei einnimmt (beratend, unterstützend oder ausführend),ob er/sie diesen Aufgaben nachkommt und nachkommen kann (organisatorisch/ zeitlich) und ob bzw. wie dies kontrolliert wird (Berichtspflichten o. ä.).Zeiten für die individuelle arbeitsmedizinische Vorsorge sind nicht Bestandteil ...

Stand: 30.07.2020

Dialog: 43196