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Macht es Sinn, bei mehreren Aufgaben eine bestehende Beauftragung als Fachkraft für Arbeitssicherheit entsprechend anzupassen, weil man nicht für alle Aufgaben 100 % der Arbeitszeit einsetzen kann?

. Dies ist grundsätzlich zulässig, muss jedoch so geregelt werden, dass Interessenskonflikte zu Lasten des Arbeitsschutzes nicht eintreten.Denkbar ist auch, dass der Fachkraft für Arbeitssicherheit Weisungsbefugnisse bei Gefahr im Verzug übertragen werden oder Berateraufgaben nach anderen Gesetzen zugeteilt werden, wie die Bestellung zum Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten, Brandschutzbeauftragten.Die ...

Stand: 22.01.2019

Dialog: 42556