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Müssen Feuerlöscher/Erste-Hilfe Kästen mit einem "Brandschutz-Zeichen" bzw. "Erste Hilfe-Zeichen" gekennzeichnet werden?

,"Erste-Hilfe-KästenJa, die Standorte sind zu kennzeichnen. Eine Kennzeichnung nur im Flucht- und Rettungsplan ist nicht ausreichend.Unter der Nummer 4.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter Absatz 4 nachzulesen, dass überall dort, wo es die Arbeitsbedingungen erfordern, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe aufzubewahren sind. Sie müssen leicht zugänglich und einsatzbereit ...

Stand: 12.02.2021

Dialog: 43473

Bitte informieren Sie mich über die Berechnung von Löschmitteleinheiten für Laborbereiche.

der Zeichen: statt F04 „Feuerlöschgerät“ nunmehr F003 „Löschschlauch“, F005 „Feuerlöscher“ und F007 „Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung“).Die BGR 133 ist inzwischen zurückgezogen wurden. Weitere Vorgaben hat der Gesetzgeber nicht erlassen. Sollten die in der TRGS 526 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sein, hat die Berechnung der Löschmitteleinheiten nach dem Punkt 5.2 der ASR A2.2 zu erfolgen. ...

Stand: 20.10.2014

Dialog: 22121