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Darf ein Arbeitgeber zwei Bildschirmarbeitspläze für zwei Beschäftigte an einem Schreibtisch schaffen?

für die Gestaltung", insbesondere Punkt 8.3.1 Arbeitstisch/Arbeitsfläche entnommen werden.In den Vorschriften wird ein eigener Schreibtisch für jeden Beschäftigten zwar nicht explizit gefordert, jedoch können bei der Nutzung eines Schreibtisches durch zwei oder mehrere Beschäftigte die Anforderungen an die Ergonomie und die Raumabmessung nicht eingehalten werden. Aus diesem Grund ist dies nicht zulässig. ...

Stand: 14.08.2025

Dialog: 42406

Darf von der vorgegebenen Schreibtischgröße 160 x 80 cm abgewichen werden?

verringert werden. Die nutzbare Arbeitsfläche muss mindestens 0,96 m2 betragen."Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 3 ArbStättV die Größe des Schreibtisches eigenverantwortlich zu beurteilen. Hierbei hat er auch die genannten Vorschriften zu beachten. Wählt er eine andere als die dort genannte Lösung, z. B. eine geringere ...

Stand: 28.08.2025

Dialog: 24456

Flächenbedarf für einen Bildschirmarbeitsplatz im Gruppenbüro

m2 je Arbeitsplatz einschließlich Möblierung und anteiliger Verkehrsflächen im Raum. Für Großraumbüros ist angesichts des höheren Verkehrsflächenbedarfs und ggf. größerer Störwirkungen (z. B. akustisch, visuell) von 12 bis 15 m2 je Arbeitsplatz auszugehen. Beispielhafte Gestaltungslösungen zu deneinzelnen Bürotypen sind dem Anhang 2 zu entnehmen."Weitere Informationen zum Flächenbedarf finden ...

Stand: 08.04.2025

Dialog: 1460