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Wo ist die Bemessung der Größe von Sammelplätzen geregelt?

oder herabfallender Gebäudeteile, liegen,verfügbar sein, solange Personen im Gefahrenfall auf die Nutzung der entsprechenden Sammelstelle angewiesen sind und dürfen die Wege von Feuerwehr und Rettungsdiensten nicht einschränken.Sofern der Weg zu den Sammelstellen mit anderen Gefährdungen verbunden ist, z. B. aufgrund von öffentlichem Straßenverkehr, sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die erforderlichen ...

Stand: 21.08.2025

Dialog: 25023