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Müssen an kraftbetätigten mehrteiligen Flügeltoren die Quetschstellen, die sich zwischen den Flügeln bilden, technisch abgesichert werden

Ja. Nach Nummer 1.7 Absatz 7 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt folgendes:"Kraftbetätigte Türen und Tore müssen sicher benutzbar sein. Dazu gehört, dass siea) ohne Gefährdung der Beschäftigten bewegt werden oder zum Stillstand kommen können,b) mit selbsttätig wirkenden Sicherungen ausgestattet sind,c) auch von Hand zu öffnen sind, sofern sie sich bei Stromausfall nicht autom ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 12514