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Quetsch- und Scherstellen an der Nebenschließkante von Glastüren

Werden in einer Arbeitsstätte Beschäftigte beschäftigt, sind für die Türen die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten. Anforderungen an durchsichtige Türen finden sich im Anhang unter der Nummer 1.7 Absatz 2 und 4.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.7 "Türen und Tore ...

Stand: 17.07.2024

Dialog: 6334

Müssen die verglasten Fenster in einem Produktionsbetrieb besonderen Anforderungen genügen?

erforderlich. Dies kann z. B. durch ausreichend große Bildzeichen, Symbole, farbige Tönungen oder Klebefolien erfolgen. Diese müssen sich je nach Beleuchtung und Hintergrund gut erkennbar abheben. Die diesbezüglichen Vorgaben der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ sind zu berücksichtigen. (2) Weiter reichende Schutzmaßnahmen sind dort erforderlich, wo trotz Kenntlichmachung ...

Stand: 24.10.2024

Dialog: 24069