Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Darf ein Erste-Hilfe-Raum auf einer Messe auch für die ärztliche Versorgung der Messebesucher genutzt werden?

nach §1 Abs.1 ArbstättV der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten.Kunden oder Besucher einer Messe werden von dieser Bestimmung daher nicht eingeschlossen.Für sie gilt: Nach § 43 der Sonderbauverordnung (SBauVo) hat der Betreiber einer Messehalle im Einvernehmen mit den für Sicherheit oder Ordnung zuständigen Behörden, insbesondere der Polizei, der Brandschutzdienststelle ...

Stand: 21.06.2018

Dialog: 22073