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Gibt es in Bezug auf die Vorgabe der ASR A4.2, dass Pausenräume frei von arbeitsbedingten Störungen sein sollen, einen Handlungsspielraum hinsichtlich der Häufigkeit und Intensität?

Unter Punkt 4.1 Absatz 8 der ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" wird folgendes gefordert:"Pausenräume und Pausenbereiche müssen frei von arbeitsbedingten Störungen (z. B. durch Produktionsabläufe, Publikumsverkehr, Telefonate) sein."Da hier nicht steht, dass sie weitestgehend (oder eine vergleichbare Formulierung) frei von arbeitsbedingten Störungen sein müssen, gibt es hier keinen Handlung ...

Stand: 07.06.2022

Dialog: 30155