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Wird im ambulanten Pflegedienst ein Pausenraum benötigt?

zum Download.Grundsätzlich entscheidet der Arbeitgeber in seiner Gefährdungsbeurteilung über die Notwendigkeit und die Art der zu treffenden Arbeitsschutzmaßnahmen (hier zum Beispiel Pausenraum). Er hat die Maßnahmen nach Durchführung auf Wirksamkeit zu kontrollieren und bei Bedarf entsprechend anzupassen. Unterstützt wird er bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung insbesondere von seiner Fachkraft ...

Stand: 04.06.2018

Dialog: 23633