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Haben Mitglieder einer freiwilligen Feuerwehr Anspruch auf eine Möglichkeit zum Wärmen und Kühlen von Speisen und Getränken im Feuerwehrhaus?

staatlichen Rechts ist letztendlich, Regelungslücken zu vermeiden, d. h. alle Versicherten unterliegen – sofern nicht spezielle Regelungen für bestimmte Versichertengruppen, z. B. im Bereich der Feuerwehren, bestehen – grundsätzlich denselben Rechtsvorschriften."Das Vorschriften- und Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten. ...

Stand: 18.08.2020

Dialog: 43255