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Kann auch bei einer Absturzhöhe von 12 m bei Brüstungen die Höhe auf z. B. 0,80 m verringert werden, wenn die Brüstung min. 30 cm breit ist?

Nein, dies ist nicht möglich.Die Möglichkeit der Verringerung bezieht sich nur auf auf den Fall, dass die Absturzhöhe nicht mehr als 12 m beträgt.In der ASR A2.1 ist unter dem Punkt 5.1 Absatz 2 folgendes nachzulesen:"Die Umwehrungen müssen mindestens 1,00 m hoch sein. Die Höhe der Umwehrungen darf bei Brüstungen bis auf 0,80 m verringert werden, wenn die Tiefe der Umwehrung mindestens 0,20 m betr ...

Stand: 16.08.2018

Dialog: 42412