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Kann man sich bei umfangreicher Dachsanierung auf den Bestandsschutz berufen und auf bauliche Absturzsicherungsmaßnahmen verzichten?

Bereits die alte Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV vom 20. März 1975 hatte die Forderung nach Absturzsicherungsmaßnahmen bei Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, bei denen Absturzgefahren bestehen, zum Inhalt (§§ 12, 14 ArbStättV, alt).In der aktuellen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden diese Regelungen im Anhang unter der Nummer 2.1 aufgeführt. Konkretisierende Anforderungen zum Schutz ...

Stand: 12.04.2021

Dialog: 5797

Wie muss eine Kranbahn ausgerüstet sein?

zur DGUV Vorschrift 52 ist zu § 9 Absatz 2 noch nachzulesen, dass § 9 Abs. 2 eine Sonderregelung gegenüber § 33 der Unfallverhütungsvorschrift „Allgemeine Vorschriften“ (BGV A1, bisherige VBG 1) enthält, wonach Bühnen, Laufstege usw. Geländer als Absturzsicherung haben müssen. ...

Stand: 18.01.2023

Dialog: 43748