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Ist die unter Punkt 5 (1) der ASR A1.5 genannte Schutzmaßnahme (Anschrägung bei > 2 cm) als Grenzwert für Stolperkanten für den Außenbereich zu verstehen?

es entsprechende Vorgaben unter dem Abschnitt 4.1 „Allgemeines“.Dort wird vorgegeben, dass Verkehrswege eine ebene und trittsichere Oberfläche aufweisen müssen, um Gefährdungen durch z. B. Stolpern, Umstürzen oder Wegrutschen zu vermeiden.Einbauten (z. B. Schachtabdeckungen, Roste, Abläufe) sind bündig in die Verkehrswege einzupassen. Der Oberflächenbelag ist den maximalen Beanspruchungen, z. B. durch Schleifen ...

Stand: 11.06.2024

Dialog: 43943