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Im einem Büro ist Deckenverkleidung herabgefallen. Was muss der Arbeitgeber tun?

Gemäß § 3 des Arbeitsschutzgesetzes gehört es zu den Grundpflichten des Arbeitgebers, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Welche konkreten Maßnahmen erforderlich sind, hat er nach § 5 Arbeitsschutzgesetz durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit i ...

Stand: 13.11.2015

Dialog: 2111