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Müssen wir Kontrollgeräte in Fahrzeugen der Restmüllsammlung und in Kehrmaschinen mit Wechselaufbau für den Winterdienst wie vorgeschrieben nutzen?

Ausgenommen sind Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Straßenunterhaltung eingesetzt werden. Zur laufenden Straßenunterhaltung gehört z. B. die Pflege der Randstreifen durch den Einsatz von Kehrmaschinen. Im Winterdienst verwendete selbstfahrende Arbeitsmaschinen fallen nicht in den Geltungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006, da nur Fahrzeuge erfasst sind, die zur Personen- oder Güterbeförderung ...

Stand: 07.03.2015

Dialog: 23276