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Gilt die Teilnahme an einer Schulung nach Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz als Unterbrechung der Ruhezeit?

verfügen kann. Sie fordert, dass die Freizeit ununterbrochen sein muss. Sie darf also nicht durch Arbeit oder Arbeitsbereitschaft unterbrochen werden. Sie stellt außerdem klar, dass als Ruhezeit nur die Zeit gilt, über die der Fahrer frei verfügen kann und der Arbeitgeber ihm keinerlei Weisung erteilen kann, wo und wie er sie zu verbringen hat. Weist der Unternehmer seine Fahrer also an, an Schulungen ...

Stand: 16.12.2013

Dialog: 9870