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Gibt es eine Mindestdauer, ab der eine Bereitschaftszeit im Sinne des § 21a Absatz 3 Nr. 2 ArbZG anerkannt und nicht als Arbeitszeit gewertet wird?

ist entsprechend zu dokumentieren. Wichtig ist, dass der Fahrer seine Zeiten (bspw. Bereitschaftszeit, Arbeitszeit, usw. ...) ordnungsgemäß mittels Fahrtenschreiber dokumentiert!Hinweis:Die Regelung des § 21a ArbZG gilt nur für Beschäftigte, die Straßenverkehrstätigkeiten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder des Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten ...

Stand: 08.08.2018

Dialog: 42391