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Gelten die staatlichen Arbeitsschutzbestimmungen (wie das Arbeitsschutzgesetz) auch für ehrenamtlich tätige Personen?

Nach herrschender Meinung fallen ehrenamtlich tätige Personen grundsätzlich nicht in den Geltungsbereich des staatlichen Arbeitsschutzrechts; sie werden aber indirekt über das Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger eingebunden, wodurch u.a. die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes auch auf ehrenamtlich tätige Personen zutreffen.Begründung:Die Unfallverhütungsvorschriften gelten gemäß § 1 Abs ...

Stand: 05.10.2023

Dialog: 42541