Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Darf ein Einzelhandelsunternehmen mit eigenen Fuhrpark sonn- und feiertags die Verkaufsstellen mit Obst beliefern?

werden (Frischmilch vom Landwirt, ggf. Frischfleisch / Innereien, Fisch). Die Erzeugnisse müssen ansonsten verderben, zumindest teilweise verderben oder deutliche Qualitätseinbußen aufweisen.Zusammenfassung:Leicht verderbliches Frischobst - z. B. Erdbeeren - , die am Sonntag vom Landwirt angeliefert werden, dürfen ausgeladen und kommissioniert werden. Die Auslieferung an die Regionalmärkte kann am Montag früh ...

Stand: 02.01.2019

Dialog: 27521