Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Steht mir als Wahlhelfer eine Ersatzfreizeit zu?

Bei der Berufung in den Wahlvorstand handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, zu deren Übernahme jeder Wahlberechtigte verpflichtet ist.Bei dieser Tätigkeit handelt es sich nicht um Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.Die Gewährung von Ersatzfreizeit für den Sonntag ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern liegt im Ermessen des Arbeitgebers. ...

Stand: 13.05.2019

Dialog: 42710