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Wer muss die Konsequenzen tragen, wenn in einem Krankenhaus die Krankenschwestern gezwungenermaßen in Eigenregie eine Doppelschicht leisten müssen?

ausfallen (z.B. weil mehrere gleichzeitig erkranken), dann kann ein "außergewöhnlicher Fall" im Sinne des § 14 ArbZG vorliegen. Der Arbeitgeber muss dann unverzüglich Maßnahmen treffen, um die Folgen des außergewöhnlichen Falls abzuwenden.Zu empfehlen ist, dass die arbeitsschutzrechtlichen Folgen von Personalausfall im Arbeitsschutzausschuss erörtert und bereits dort festgelegt wird, wie auf personelle ...

Stand: 11.01.2019

Dialog: 12656