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Gibt es eine zeitliche Bestimmung über die zeitnahe Bekanntgabe von Dienstplänen?

Die Festlegung der Ankündigungsfrist für Schicht- und Dienstpläne ist grundsätzlich Sache der Betriebsparteien. Diese können z.B. vereinbaren, mit welcher Ankündigungsfrist der Dienstplan für die Beschäftigten zugänglich sein muss. Hierbei ist ggf. der entsprechende Tarifvertrag zu berücksichtigen.In § 12 Abs. 2 des TZBfG – Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge ...

Stand: 11.01.2019

Dialog: 4449