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Ist man während der Tätigkeit als Betriebsrat auch an die gesetzlich vorgeschriebene maximale Arbeitszeit von 10 Stunden gebunden?

Abs. 3 BetrVG formuliert, dass die Betriebsratstätigkeit in der persönlichen Arbeitszeit des jeweiligen Betriebsratsmitglieds zu erfolgen hat; Zeiten die außerhalb liegen, sind durch Freistellung auszugleichen. Die Festlegung, dass die Betriebsratstätigkeit ehrenamtlich erfolgt, ist hier u.E. insbesondere vergütungsrechtlich zu sehen, damit bei Überstunden für den Betriebsrat (die im Rahmen ...

Stand: 09.01.2019

Dialog: 4407