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Gibt es ein Verbot für die Beschäftigung von Personen, welche Hörgeräte tragen müssen, in Bereichen mit einen Lärmpegel von 80 dB bzw darüber?

Die Regelungen zum Lärm nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) gelten grundsätzlich auch für Beschäftigte mit Hörgeräten.Generell dürfen Personen mit Hörminderung keinen gehörgefährdenden Pegeln ausgesetzt werden, um eine Verschlimmerung des Hörschadens zu vermeiden.In der Technischen Regeln zur LärmVibrationsArbSchV (TRLV Lärm Teil 3: Lärmschutzmaßnahmen) we ...

Stand: 14.11.2025

Dialog: 18898