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Gibt es ein Verbot für die Beschäftigung von Personen, welche Hörgeräte tragen müssen, in Bereichen mit einen Lärmpegel von 80 dB bzw darüber?

. -   Unverträglichkeit gegenüber Stöpseln oder Kapseln. -   Es müssen geeignete Trageversuche durchgeführt werden. -   Ärztliche Hinweise sind zu beachten. (3) Der Gehörschutz ist konsequent ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) zu tragen. Des Weiteren kommt die Präventionsleitlinie der DGUV (Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen) "Einsatz von Hörgeräten in Lärmbereichen" zur Anwendung. Sie beschreibt ...

Stand: 03.07.2013

Dialog: 18898