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Welcher Wert kann für den arbeitsplatzbezogenen Emissionsschalldruckpegel einer Maschine höchstens verlangt werden, damit der untere Auslösewert nicht überschritten wird?

er 63 Pa (130 dB bezogen auf 20 µPa) übersteigt; · den A-bewerteten Schallleistungspegel LWA der Maschine, wenn der A-bewertete Emissionsschalldruckpegel LpA an den Arbeitsplätzen 80 dB(A) übersteigt. Die Berechnung des Emissionsschalldruckpegels setzt umfangreiche Messungen zur Ermittlung aller Geräuschquellen am vorgesehenen Maschinenaufstellungsort, einschließlich der Bestimmung der raumakustischen ...

Stand: 17.05.2013

Dialog: 18538