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Benötigen wir einen Strahlenschutzbeauftragten und unsere Mitarbeiter einen Strahlenpass, wenn sie Operationen fachlich begleiten, bei denen Röntgenverfahren zum Einsatz kommen?

nach § 26 StrlSchG hinaus ist sicherzustellen, dass die Mitarbeiter das notwendige Wissen und die notwendigen Fertigkeiten im Hinblick auf die mögliche Strahlengefährdung und die anzuwendenden Schutzmaßnahmen besitzen.Des Weiteren muss jeder Mitarbeiter, der den Kontrollbereich (Röntgenraum) betritt, im Besitz eines vollständig geführten, bei der zuständigen Behörde (in Nordrhein-Westfalen ...

Stand: 29.07.2019

Dialog: 22621