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Dürfen Strahlenschutzbeauftragte ihre Pflichten, zu denen sie persönlich bestellt sind, z. B. das Einsammeln von Dosimetern, an Personal aus der Pflege delegieren?

, falls sie ihnen schriftlich gem. § 70 Abs. 2 Satz 1 StrlSchG übertragen wurden, wie z. B. das Einsammeln von Dosimetern, an Personal aus der Pflege nicht delegieren.Hinweis:Im Strahlenschutzrecht existiert der Begriff der persönlichen Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten nicht, sondern nur die schriftliche Bestellung nach § 70 Abs. 1 Satz 1 StrlSchG.  ...

Stand: 23.09.2024

Dialog: 18157