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Welche Freigrenze gilt beim Abtransport von radioaktiven Abfällen durch einen Entsorger?

nach § 27 StrlSchG erforderlich ist. Bei der Prüfung sind dieselben Kriterien zur Genehmigungsfreiheit zu erfüllen, wie beim Umgang mit radioaktiven Stoffen. Werden die Freigrenzen nach Anlage 4 Tabelle 1 StrlSchV überschritten, ist eine Beförderungsgenehmigung erforderlich. Bleibt man unter den Freigrenzen, ist keine Genehmigung erforderlich.Eine weitere Möglichkeit radioaktive Stoffe genehmigungsfrei ...

Stand: 01.08.2019

Dialog: 8319