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Gibt es bei Tätigkeiten nach TRBA 213 und TRBA 214 eine "Duschpflicht" für die Beschäftigten?

Grundsätze zur Hygiene bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der TRBA 500 “Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen” zu beachten. Auch hier findet sich nur die Forderung nach dem Waschen der Hände.Eine Duschpflicht ist in den genannten Vorschriften nicht vorgesehen. Festgelegt wird nur die Reinigung der Hände. Selbstverständlich hat der Arbeitgeber die Möglichkeit im Rahmen ...

Stand: 01.03.2024

Dialog: 23375