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Welcher Grenzwert in der Atemluft ist für Aerosol (wässrige Lösung als Oberflächenschutz) zu beachten?

Der allgemeine Staubgrenzwert der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 ist anzuwenden für schwerlösliche bzw. unlösliche Stäube (Pkt. 2.4.1 (3) der TRGS). Er darf nicht angewendet werden auf Stäube, bei denen erbgutverändernde, krebserzeugende, fibrogene, toxische oder allergisierende Wirkungen zu erwarten sind. Explizit steht unter Pkt. 2.4.1 (4) zudem, dass der Grenzwert nicht für lösli ...

Stand: 10.09.2014

Dialog: 21926