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Müssen Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte Motoremissionen ausgesetzt sind, in das Expositionsverzeichnis aufgenommen und dokumentiert werden?

zu beschaffen (§6, Abs. 2, GefStoffV).Dabei sind mindestens zu berücksichtigen:1.   Höhe und Dauer der inhalativen Exposition,2.   Arbeitsbedingungen und Verfahren einschließlich Arbeitsmittel, die Abgase von Dieselmotoren freisetzen,3.   mögliche Gefährdungen Dritter,4.   erforderliche Schutzmaßnahmen und5.   Festlegung zur Wirksamkeitsprüfung der getroffenen Schutzmaßnahmen (TRGS 554, Nr. 3 ...

Stand: 28.06.2021

Dialog: 43553