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Führt die Tätigkeit bei Beladen eines Tankwagens mit flüssigem Schwefel zu Atemwegsbeschwerden?

Elementarer Schwefel, CAS-Nr. 7704-34-9 ist zwar nicht in der Stoffliste in Anhang VI der CLP-Verordnung enthalten, jedoch im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) als reizend eingestuft. Nach Gefahrgutrecht ist flüssiger Schwefel wie folgt zu kennzeichnen: -UN-Nummer: 2448 -Gefahrgut-Bezeichnung: Schwefel, geschmolzen -Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr: 44 -Klasse: 4.1 (Entzündbare feste ...

Stand: 22.03.2013

Dialog: 354