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Gilt die arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung nach § 14 Gefahrstoffverordnung für alle Stoffe?

Die arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung ist grundsätzlich für alle Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausführen, vorzusehen. Somit auch für die Tätigkeiten mit Lösemitteln. Der genaue Wortlaut des § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Absatz 2 lautet folgendermaßen: "Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung nach Absatz 1 über al ...

Stand: 22.06.2017

Dialog: 29577

Dokumentation von Schadstoffkontaminationen bei Feuerwehrleuten.

. Darüber hinaus ist eine präzise Angabe zur verwendeten persönlichen Schutzausrüstung zur Verhinderung/Verringerung der Aufnahme von Gefahrstoffen über die Lunge und die Haut erforderlich. Wenn die Haut kontaminiert war sollte das Areal (z.B. Hände, Unterarme, Gesicht) dokumentiert werden. Die Erhebung von zuverlässigen Daten ist deshalb mit einem erheblichen Dokumentationsaufwand verbunden ...

Stand: 19.12.2022

Dialog: 24843