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Zählt die Tätigkeit der Warenentnahme und der Zusammenstellung von Teilmengen zu den Tätigkeiten mit Gefahrstoffen auch wenn die Gebinde nicht geöffnet werden?

oder durch Hautkontakt)Auch das unbeabsichtigte Austreten von Stoffen und Gütern muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Die abgeleiteten Maßnahmen zum Schutz Beschäftigter und Dritter sind zu dokumentieren. Weiterführende Hinweise und Hilfestellungen DGUV Information 208-050 "Notfallmanagement beim Umschlag und innerbetrieblichen Transport von Gefahrgütern und gefährlichen Stoffen" ...

Stand: 30.09.2022

Dialog: 43703