Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger an die Gefahrgutvorschiften bzw. ADR-Auflagen gebunden?

nach den Transportvorschriften haben, müssen diese zwingend anwenden.Beispielhaft seien hier die in der GGVSEB aufgeführten Pflichten einzelner Personen genannt (u.a. Verlader, Absender, Beförderer, Empfänger, Befüller).Im ADR und der GGVSEB sind bedingt Freistellungsmöglichkeiten und Erleichterungen, im Zusammenhang mit dem Transport, aufgeführt.Nach § 5 GGVSEB hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ...

Stand: 19.03.2019

Dialog: 13671