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Muss bei einem Transport gem. 1.1.3.6 ADR (< 1000 Punkte) ein Beförderungspapier erstellt und mitgeführt werden?

-Ausnahmeverordnung -GGAV-, nach der unter bestimmten Umständen in Deutschland, gefährliche Güter ohne Beförderungspapier befördert werden dürfen oder im Beförderungspapier auf die Angaben Empfänger und Gesamtmenge der gefährlichen Güter verzichtet werden darf, möchten wir hinweisen. ...

Stand: 02.01.2017

Dialog: 27358