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Welche Erstzmaßnahmen sind in Industriemuseen zu treffen, um Beschäftigte und Besucher vor den Gefahren der zu Vorführungszwecken betriebenen Maschinen zu schützen?

Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben." Hierbei sind die in § 4 ArbSchG aufgeführten "Allgemeinen Grundsätze" zu berücksichtigen. Gemäß § 5 ArbSchG "Beurteilung von Arbeitsbedingungen" hat der Arbeitgeber u. a. "(1) ... durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit Ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln ...

Stand: 13.02.2013

Dialog: 17915