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Ist eine trennende Schutzeinhausung ein Sicherheitsbauteil i.S.d. Maschinenrichtlinie und wären somit die technischen Unterlagen nach Anhang VII A zu erstellen?

1) Sicherheitsbauteile sind im Art. 2 c) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG definiert.Hiernach ist der Schutzzaun ein Sicherheitsbauteil, wenn er der Gewährleistung der Sicherheit der Automationsanlage dient, gesondert in Verkehr gebracht wird, bei dessen Ausfall (Wegfall) Personen gefährdet werden und der Zaun für das Funktionieren der Automationsanlage nicht erforderlich ist.2) Für gesondert ...

Stand: 09.02.2023

Dialog: 9855