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Fallen die Forstketten oder Zugketten unter die Maschinenrichtlinie?

Gemäß Artikel 1 "Anwendungsbereich" der Richtlinie 2006/42/EG Maschinenrichtlinie gilt die Richtlinie auch für  die folgenden Erzeugnisse: a. Maschinen; b. auswechselbare Ausrüstungen; c. Sicherheitsbauteile; d. Lastaufnahmemittel; e. Ketten, Seile und Gurte;  Weitergehende Erläuterungen, welche Lastaufnahmemittel in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen, werden bei der BAuA ...

Stand: 11.03.2015

Dialog: 23305