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Ist die Ausstellung einer EU Konformitätserklärung zulässig, wenn keine Seriennummern angegeben werden und dadurch eine Unterscheidung zwischen EX-Ausführung und Nicht-EX-Ausführung nicht möglich ist?

Die von Ihnen beschriebene Vorgehensweise ist mindestens problematisch.Das Produktsicherheitsrecht (ProdSG) verlangt zur Zuordnung der Produkte regelmäßig ein eindeutiges Identifikationsmerkmal. Dies wird normalerweise über die Typenbezeichnung realisiert. Grundsätzlich spricht aber auch nichts dagegen, eine Kombination aus Typenbezeichnung und Seriennummer zu nutzen, um das jeweilige Produkt den ...

Stand: 20.10.2020

Dialog: 43266