Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Darf vom Betreiber nachträglich ein CE-Schild an einer Maschine angebracht werden, wenn die Dokumentation (mit Konformitätserklärung) vorhanden ist, aber die CE-Kennzeichnung fehlt?

Die Verantwortung für das Anbringen der CE-Kennzeichnung liegt beim Hersteller oder, wenn das Produkt aus einem Land außerhalb der Gemeinschaft importiert wird, seinem in der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten oder Importeur. Die CE-Kennzeichnung muss gemäß Artikel 16 und Anhang I Ziffer 1.7.3 Maschinenrichtlinie erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft an der Maschine angebracht sein. ...

Stand: 19.02.2022

Dialog: 43639