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Darf ein Elektroschaber ohne Angaben zu den Vibrationswerten (Hand-Arm-Vibration) formal eine CE Kennzeichnung aufweisen und/oder In Verkehr gebracht werden?

oder durch Messung an einer technisch vergleichbaren, für die geplante Fertigung repräsentativen Maschine ermittelt worden sein.Anforderungen an eine Angabe von Schutzmaßnahmen sind nach Ziffer 3.6.3 im Anhang I der Maschinenrichtlinie nicht zwingend erforderlich.Erläutert wird dies in den folgenden Dokumenten:Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu Anhang I, Ziffer 3.6.3 (§ 325 -Angabe ...

Stand: 12.06.2023

Dialog: 43796