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Handelt es sich beim Wiederinbetriebnehmen einer Maschine um ein neues Inverkehrbringen?

aus einem Land außerhalb der EU importiert, steht dies dem Inverkehrbringen eines neuen Produkts gleich. Der Arbeitgeber muss gemäß § 5 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dafür sorgen, dass die Verwendung der Arbeitsmittel über die gesamte Verwendungsdauer nach dem Stand der Technik sicher ist. Es ist zu unterscheiden zwischen dem Stand der Technik in Bezug auf das Inverkehrbringen und dem Stand ...

Stand: 15.08.2022

Dialog: 43598