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Was ist bei dem Verleih von Sportausrüstungen (u.a. Tennisschläger, Hockeyschläger) bezüglich des Produktsicherheitsgesetzes zubeachten?

von Sportausrüstungen (wie Tennisschläger oder Hockeyschläger) im Rahmen einer Dienstleistung, die z. B. in den Geschäftsräumen bzw. auf dem Betriebsgelände des Dienstleisters verwendet werden ( z. B. Hockey- oder Tennishalle), ist ein Bereitstellen nach dem ProdSG, da der Verbraucher selbst diese aktiv verwenden kann (siehe LASI Leitlinien zum Produktsicherheitsgesetz LV 46, Ziff. 2/1).Somit dürfen Sportausrüstungen ...

Stand: 12.08.2014

Dialog: 21773