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Handelt es sich bei der selbstgebauten Messeinheit um eine unvollständige Maschine (die dann selbst kein CE Zeichen erhalten würde)oder nicht?

ist hier etwas eindeutiger – „but which cannot in itself perform a specific application“. Die Messeinheit hätte hier eine Funktion, nämlich Messungen vorzunehmen, aber sie kann für sich genommen nicht verwendet werden. Daher wäre die Messeinheit als unvollständige Maschine anzusehen.Eine Besonderheit der Maschinenverordnung bzw. der Maschinenrichtlinie ist, dass die Vorgaben nicht nur für das Inverkehrbringen ...

Stand: 17.12.2015

Dialog: 25576