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Ist bei PSA gegen Absturz die Kombination unterschiedlicher zugelassener Artikel (und auch Hersteller) erlaubt?

. Dies ist in den Fällen erlaubt, in denen die einzelnen Produkte zu einem Absturzschutzsystem zusammengestellt werden. Beispiele für die richtige bzw. zulässige Kombination sind in der DIN EN 363 "Persönliche Absturzschutzsysteme" und in der DGUV Regel 112-198 aufgeführt. Danach kann z.B. ein Auffanggurt eines Herstellers "A" mit einem Verbindungsmittel eines Herstellers "B" und einem Falldämpfer eines Herstellers "C ...

Stand: 06.06.2019

Dialog: 42745